Kosten-übernahme
Therapiekosten
Private Krankenversicherung
Die Behandlungskosten für eine ambulante Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenkassen erstattungsfähig. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung nach Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie den Unterlagen, die für den Beginn einer Psychotherapie erforderlich sind und bringen diese zum ersten Termin mit.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Honorierung meiner Leistungen entsprechend den neuesten Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) nach dem 3,0-fachen Steigerungssatz erfolgt. Dies entspricht einer Vergütung von 131,15€ / 50-minütiger Sitzung. Da viele Kostenträger bisher jedoch lediglich den 2,3-fachen Steigerungssatz (100,55€ / 50-minütiger Sitzung) erstatten, kann dies möglicherweise zu einem Eigenkostenanteil von 30,60€ / 50-minütiger Sitzung für Sie führen.
Beihilfe
Besteht eine Berechtigung zur Beihilfe, wird ein Teil der Behandlungskosten normalerweise durch die Beihilfe übernommen. Die Höhe richtet sich dabei nach der Art der Beihilfeberechtigung. Wichtig ist es, rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten zu stellen. Bitte fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare bei Ihrer Beihilfestelle an.
Viele Klient:innen haben den verbleibenden Anteil der Behandlungskosten durch eine private (Zusatz)Krankenversicherung abgedeckt. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme der Behandlung auch hier Ihre genauen Versicherungsbedingungen und bringen ggf. erforderliche Unterlagen ebenfalls mit.
Bitte beachten Sie auch hier, dass die Honorierung meiner Leistungen entsprechend den neuesten Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) nach dem 3,0-fachen Steigerungssatz erfolgt. Dies entspricht einer Vergütung von 131,15€ / 50-minütiger Sitzung. Da die Beihilfe sowie viele private Kostenträger bisher jedoch lediglich den 2,3-fachen Steigerungssatz (100,55€ / 50-minütiger Sitzung) erstatten, kann dies möglicherweise zu einem Eigenkostenanteil von 30,60€ / 50-minütiger Sitzung für Sie führen.
Selbstzahler:innen
Sollten Sie sich für die Möglichkeit entscheiden, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst zu zahlen, orientieren sich die Behandlungskosten an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) im 3,0-fachen Steigerungssatz. Eine 50-minüte Sitzung wird Ihnen demnach mit 131,15 € in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Therapieleistungen für gesetzlich Versicherte können bei mir nicht als Kassenleistung, sondern nur über den Weg der Kostenerstattung für Psychotherapie (nach §13 Absatz 3 SGB V) erfolgen. Die Kostenerstattung ist eine Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenversicherung, die es mit etwas bürokratischem Aufwand von Ihnen zu beantragen gilt. Weiterführende Informationen zum Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie finden Sie unter folgendem Link sowie in den beiliegenden pdf-Dateien :
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass Sie zunächst Ihre Krankenkasse kontaktieren und sich nach den Vorgaben für das Kostenerstattungsverfahren informieren, da dies von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert.
Anschließend müssten Sie – entweder über die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse oder in Eigenregie – einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) bei einer/m niedergelassene/n Kolleg:in mit Kassensitz vereinbaren, der/die Ihnen anhand des sogenannten PTV11-Formulars bescheinigt, dass bei Ihnen eine ambulante psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, diese jedoch nicht bei ihm/ihr erfolgen kann.
Danach müssten Sie sich auf die Suche nach einem Behandlungsplatz bei niedergelassenen Kolleg:innen mit Kassensitz machen und in einem Protokoll schriftlich festhalten, wann Sie wen kontaktiert haben, mit welchen Wartezeiten für einen Behandlungsplatz zu rechnen ist etc. Hier variiert es von Krankenkasse zu Krankenkassen, wie viele Absagen gefordert werden.
Schließlich würden wir uns für ein Erstgespräch treffen, das Sie allerdings selbst zahlen müssten (die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, liegen bei 131,15€ und werden Ihnen im Anschluss an den Termin in Rechnung gestellt). Sollten wir im Rahmen des Ersttermins gegenseitig darin übereinstimmen, gemeinsam die probatorischen Sitzungen über das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, würde ich Ihnen eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass ich Ihnen kurzfristig einen Behandlungsplatz anbieten kann.
Sämtliche Unterlagen müssten Sie dann gesammelt an Ihre Krankenkasse schicken. Sobald Sie eine positive Rückmeldung erhalten, würden wir Termine für die probatorischen Sitzungen vereinbaren. Die Kosten für die Behandlung würden dann von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass die Honorierung meiner Leistungen entsprechend den neuesten Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) nach dem 3,0-fachen Steigerungssatz erfolgt. Dies entspricht einer Vergütung von 131,15€ / 50-minütiger Sitzung. Da viele gesetzliche Krankenversicherungen jedoch lediglich den 2,3 – 2,5-fachen Steigerungssatz erstatten, kann dies möglicherweise zu einem Eigenkostenanteil von bis zu 30,60€ / 50-minütiger Sitzung führen.
Kostenübernahme
Therapiekosten
Private Krankenversicherung
Die Behandlungskosten für eine ambulante Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenkassen erstattungsfähig. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung nach Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie den Unterlagen, die für den Beginn einer Psychotherapie erforderlich sind und bringen diese zum ersten Termin mit.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Honorierung meiner Leistungen entsprechend den neuesten Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) nach dem 3,0-fachen Steigerungssatz erfolgt. Dies entspricht einer Vergütung von 131,15€ / 50-minütiger Sitzung. Da viele Kostenträger bisher jedoch lediglich den 2,3-fachen Steigerungssatz (100,55€ / 50-minütiger Sitzung) erstatten, kann dies möglicherweise zu einem Eigenkostenanteil von 30,60€ / 50-minütiger Sitzung für Sie führen.
Beihilfe
Besteht eine Berechtigung zur Beihilfe, wird ein Teil der Behandlungskosten normalerweise durch die Beihilfe übernommen. Die Höhe richtet sich dabei nach der Art der Beihilfeberechtigung. Wichtig ist es, rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten zu stellen. Bitte fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare bei Ihrer Beihilfestelle an.
Viele Klient:innen haben den verbleibenden Anteil der Behandlungskosten durch eine private (Zusatz)Krankenversicherung abgedeckt. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme der Behandlung auch hier Ihre genauen Versicherungsbedingungen und bringen ggf. erforderliche Unterlagen ebenfalls mit.
Bitte beachten Sie auch hier, dass die Honorierung meiner Leistungen entsprechend den neuesten Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) nach dem 3,0-fachen Steigerungssatz erfolgt. Dies entspricht einer Vergütung von 131,15€ / 50-minütiger Sitzung. Da die Beihilfe sowie viele private Kostenträger bisher jedoch lediglich den 2,3-fachen Steigerungssatz (100,55€ / 50-minütiger Sitzung) erstatten, kann dies möglicherweise zu einem Eigenkostenanteil von 30,60€ / 50-minütiger Sitzung für Sie führen.
Selbstzahler:innen
Sollten Sie sich für die Möglichkeit entscheiden, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst zu zahlen, orientieren sich die Behandlungskosten an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) im 3,0-fachen Steigerungssatz. Eine 50-minüte Sitzung wird Ihnen demnach mit 131,15 € in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Therapieleistungen für gesetzlich Versicherte können bei mir nicht als Kassenleistung, sondern nur über den Weg der Kostenerstattung für Psychotherapie (nach §13 Absatz 3 SGB V) erfolgen. Die Kostenerstattung ist eine Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenversicherung, die es mit etwas bürokratischem Aufwand von Ihnen zu beantragen gilt. Weiterführende Informationen zum Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie finden Sie unter folgendem Link sowie in den beiliegenden pdf-Dateien :
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass Sie zunächst Ihre Krankenkasse kontaktieren und sich nach den Vorgaben für das Kostenerstattungsverfahren informieren, da dies von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert.
Anschließend müssten Sie – entweder über die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse oder in Eigenregie – einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) bei einer/m niedergelassene/n Kolleg:in mit Kassensitz vereinbaren, der/die Ihnen anhand des sogenannten PTV11-Formulars bescheinigt, dass bei Ihnen eine ambulante psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, diese jedoch nicht bei ihm/ihr erfolgen kann.
Danach müssten Sie sich auf die Suche nach einem Behandlungsplatz bei niedergelassenen Kolleg:innen mit Kassensitz machen und in einem Protokoll schriftlich festhalten, wann Sie wen kontaktiert haben, mit welchen Wartezeiten für einen Behandlungsplatz zu rechnen ist etc. Hier variiert es von Krankenkasse zu Krankenkassen, wie viele Absagen gefordert werden.
Schließlich würden wir uns für ein Erstgespräch treffen, das Sie allerdings selbst zahlen müssten (die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, liegen bei 131,15€ und werden Ihnen im Anschluss an den Termin in Rechnung gestellt). Sollten wir im Rahmen des Ersttermins gegenseitig darin übereinstimmen, gemeinsam die probatorischen Sitzungen über das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, würde ich Ihnen eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass ich Ihnen kurzfristig einen Behandlungsplatz anbieten kann.
Sämtliche Unterlagen müssten Sie dann gesammelt an Ihre Krankenkasse schicken. Sobald Sie eine positive Rückmeldung erhalten, würden wir Termine für die probatorischen Sitzungen vereinbaren. Die Kosten für die Behandlung würden dann von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass die Honorierung meiner Leistungen entsprechend den neuesten Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) nach dem 3,0-fachen Steigerungssatz erfolgt. Dies entspricht einer Vergütung von 131,15€ / 50-minütiger Sitzung. Da viele gesetzliche Krankenversicherungen jedoch lediglich den 2,3 – 2,5-fachen Steigerungssatz erstatten, kann dies möglicherweise zu einem Eigenkostenanteil von bis zu 30,60€ / 50-minütiger Sitzung führen.